Fischereischeine
Da es momentan wieder vermehrt Nachfragen zum Angeln in Brandenburg gab, weist die untere Fischereibehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark nochmals daraufhin, dass bereits seit dem Jahr 2006 das Angeln mit der Friedfischhandangel für alle ab Vollendung des 8. Lebensjahres ohne Fischereischein möglich ist.
Der Jugendfischereischein ist nur noch für das Angeln in anderen Bundesländern (sofern dort anerkannt) nötig.
Für das Angeln auf Raubfisch und für die Berufsfischer wird nunmehr ein unbefristeter Fischereischein erteilt.
Die bisherigen Fischereischeine A und B werden nicht mehr verlängert, sondern bei Ablauf in den unbefristeten Fischereischein umgetauscht. Hierzu ist unbedingt ein aktuelles Passfoto einzureichen. Für den neuen Fischereischein wird einmalig eine Verwaltungsgebühr von 25,00 € erhoben.
Um im Land Brandenburg die Raubfischangel auswerfen zu dürfen, ist der Fischereischein erforderlich. Voraussetzung für das erstmalige Erhalten dieses Fischereischeines ist das Bestehen einer Anglerprüfung. Für Interessierte führt die untere Fischereibehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark am Samstag, 19.09.2009 eine Anglerprüfung durch. Anmeldeschluss hierfür ist der 28.08.2009.
Ferner ist zu beachten, dass mit der Einführung des neuen Fischereischeines, der Nachweis der Entrichtung der Fischereiabgabe nicht mehr im Fischereischein erfolgt. Es ist nun zusätzlich eine Fischereiabgabemarke zu erwerben und in die persönliche Nachweiskarte einzukleben und beim Angeln neben der notwendigen Angelkarte (privatrechtliche Erlaubnis) mitzuführen. Kinder und Jugendliche (8 – 17 Jahre) zahlen pro Kalenderjahr 2,50 € und ab dem 18. Lebensjahr werden pro Kalenderjahr 12,00 € Fischereiabgabe erhoben. Fischereiabgabemarken für ein Kalenderjahr kann der Angler bei den Fischern, Angelgeschäften und Angelvereinen erwerben, wo auch die entsprechende Angelkarte erhältlich ist.
Bisherige Fischereischeine nach altem Recht bleiben bis zu deren Ablauf gültig und gelten auch als Nachweis der Entrichtung der Fischereiabgabe. Es muss in diesem Fall also bis zu deren Ablauf keine Fischereiabgabemarke erworben werden. Es eilt also nicht.
Fischereischeine A mit Gültigkeit zum 31.12.2009 können ab Ende November 2009 umgetauscht werden. Dann besteht auch die Möglichkeit für Erwachsene, die Fischereiabgabe in Höhe von 40,00 € für 5 Kalenderjahre (2010-2014) zu entrichten. Diese mehrjährige Fischereiabgabemarke ist nur in den unteren Fischereibehörden erhältlich. Für Bürger des Landkreises Potsdam-Mittelmark ist die untere Fischereibehörde in der Potsdamer Str. 18 in Brandenburg (Postanschrift: Postfach 1138, 14801 Belzig!) zuständig.
Weitere Infos unter
http://www.potsdam-mittelmark.de/de/buergerservice/37.aspx
und
http://www.mluv.brandenburg.de/cms/detail.php/5lbm1.c.163868.de














