Fischereischeinumtausch -
Für das Angeln auf Raubfisch und für die Berufsfischer wird seit dem Jahr 2006 ein unbefristeter Fischereischein erteilt.
Die bisherigen Fischereischeine A und B werden nicht mehr verlängert, sondern bei Ablauf in den unbefristeten Fischereischein durch die untere Fischereibehörde umgetauscht.
Dazu ist unbedingt ein aktuelles Passfoto einzureichen! Aufgrund der unbefristeten Geltungsdauer sollte das Foto, im Maß von ca. 35x45 mm, von der Qualität sein, welche eine Identifikation des Inhabers durch berechtigte Kontrollpersonen (z. B. Fischereiaufseher) ohne Schwierigkeiten zulässt. Das Foto sollte scharf und kontrastreich sein. Kopfbedeckungen sind nicht zulässig!
Passbilder von zu weit abweichendem Format, beschädigte, verschmutzte, mit Siegeln oder anderen Aufdrucken bzw. mit Teilen davon versehene und ältere Fotos können nicht verwendet werden. Auch am Heimcomputer erstellte Farbdrucker-Ausdrucke sind nicht verwendbar.
Bisherige Fischereischeine nach altem Recht bleiben bis zu deren Ablauf gültig und gelten bis dahin auch als Nachweis der Entrichtung der Fischereiabgabe. Es muss in diesem Fall also bis zu deren Ablauf keine Fischereiabgabemarke erworben werden.
Ein Umtausch des Fischereischeines und der Erwerb der Fischereiabgabemarke müssen nicht bis zum Jahresende erfolgen. Es genügt der Umtausch rechtzeitig vor dem nächsten Angeltag im neuen Jahr. Es eilt also nicht.
Für Bürger mit Hauptwohnsitz im Landkreis Potsdam-Mittelmark ist die untere Fischereibehörde in der Potsdamer Str. 18 in Brandenburg a. d. Havel (Postanschrift: Postfach 1138, 14801 Belzig!) zuständig.
Weitere Infos unter http://www.potsdam-mittelmark.de/de/buergerservice/37.aspx und http://www.mluv.brandenburg.de/cms/detail.php/5lbm1.c.163868.de














