Antragstellung

Information über mögliche Antragstellung
auf Schallschutz im Rahmen des Schallschutzprogrammes
BBI der Berliner Flughäfen

Mit dem Bau des Hauptstadt-Airport BBI wird der gesamte Flugverkehr der Region Berlin-Brandenburg in Schönefeld konzentriert. Als Kommune im Flughafenumfeld des BBI sind die Stadt Ludwigsfelde und ihre Bürger direkt von den zusätzlichen Belastungen insbesondere durch Fluglärm betroffen.

Innerhalb des in den Planfeststellungsbeschlüssen zum Flughafen BBI ausgewiesenen Nachtschutzgebietes liegen demnach der gesamte Ortsteil Genshagen, Teile des Dichterviertels, der Neuen Gartenstadt, des Industrieparkes Ost und des Preußenparkes nördlich der Zossener Landstraße sowie Grundstücke im Umfeld der Genshagener Straße in der Kernstadt. Die genaue Abgrenzung des Nachtschutzgebietes kann im Rathaus der Stadt Ludwigsfelde, Rathausstraße 3, 2. OG, Zimmer 2.27 im Sachgebiet Bauleitplanung eingesehen werden.

Auf der Grundlage der aus den Planfeststellungsbeschlüssen resultierenden Anforderungen zum Lärmschutz hat die Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH das Schallschutzprogramm BBI der Berliner Flughäfen aufgelegt.

Jeder Haus- und Wohnungseigentümer eines Grundstückes, welches am 15.05.2000 bebaut oder bebaubar war und innerhalb des Tagesschutzgebietes oder des Nachtschutzgebietes liegt, hat dem Grunde nach Anspruch auf den Einbau oder die Erstattung von Schallschutzvorrichtungen. Voraussetzung ist, dass Sie als Betroffener dafür zunächst einen formlosen Antrag bei der airportworld bbi, Besucherzentrum der Berliner Flughäfen, Flughafen Schönefeld, 12521 Berlin stellen, auf dessen Grundlage die Anspruchsvoraussetzungen geprüft werden. Daran schließt sich ein Verfahren mit weiteren 5 Schritten an.

Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Sachgebiet Bauleitplanung zu den üblichen Sprechzeiten (Tel. 03378/827213) oder täglich außer samstags von 10 bis 18 Uhr direkt bei der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH, airportworld bbi (Tel. 030/6091-2070).