Die Raupen
Raupen des Eichenprozessionsspinners - eines harmlosen Schmetterlings - haben auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Eichen in weiten Teilen Deutschlands befallen. Auch im Landkreis Teltow-Fläming... Die haarigen Raupen wandern jedes Jahr in der Zeit von etwa Mai bis Juli in langen "Prozessionen" (wie im "Gänsemarsch") in die Baumkronen, um sich dort von den Blättern der Bäume zu ernähren. Dies führt an den befallenen Eichen zu einem massiven Kahlfraß.
Anders als der für den Menschen völlig ungefährliche Schmetterling können die Raupen des Eichenprozessionsspinners - das Larvenstadium des Schmetterlings - beim Menschen zu gesundheitlichen Problemen führen. Der Grund: Auf dem Körper der Raupen wachsen giftige "Brennhaare", die leicht brechen und mit dem Wind über weite Strecken fortgetragen werden.
Diese Brennhaare reichern sich im Unterholz und im Bodenbewuchs an und bleiben auch an Kleidern und Schuhen haften. Geraten die Brennhaare in Kontakt mit der Haut oder den Schleimhäuten des Menschen, treten allergische Reaktionen auf, beispielsweise ein juckender Hautausschlag oder Entzündungen der Augenbindehaut oder des Nasen-Rachenbereichs. Manchmal kommt es auch zu allgemeinem Krankheitsgefühl, Fieber oder Asthma, und in seltenen Fällen kann sogar ein allergischer Schock auftreten.
Beim Gesundheitsamt des Landkreises Teltow-Fläming sind in diesem Jahr bereits Meldungen über das Vorkommen von Raupen des Eichenprozessionsspinners aus Holbeck und Trebbin eingegangen. Besonders stark betroffen ist außerdem die Straße K 7232 zwischen Trebbin und Großbeuthen.
Eine Ausrottung des Eichenprozessionsspinners ist nicht möglich. Man kann sich jedoch vor den Raupen wirksam schützen, indem man betroffene Gebiete meidet. Beim Spazierengehen oder beim Picknick sollte man sich gut umschauen, um befallene Eichen rechtzeitig entdecken und Abstand nehmen zu können. Auf keinen Fall dürfen die Raupen und deren Nester mit den Händen berührt werden.
Die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden sperren betroffene Gebiete nach Möglichkeit ab. In jedem Fall aber stellen sie Warnschilder auf, um die Bevölkerung auf die Eichenprozessionsspinner-Raupen hinzuweisen.
Wenn Absperrungsmaßnahmen nicht in Frage kommen (beispielsweise im Bereich von Wohngebieten, Arbeitsplätzen, Schulen, Kindergärten und Erholungsanlagen), können Schädlingsbekämpfer beauftragt werden. Diese setzen in der Zeit von Ende April bis Mitte Mai Chemikalien ein (zugelassene Pflanzenschutzmittel), um die Jungraupen noch vor Ausbildung ihrer Brennhaare zu bekämpfen. Alternativ verwenden sie Industriestaubsauger, mit denen die Raupen und ihre Nester mechanisch entfernt werden. Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen sind außerordentlich aufwändig und teuer und können daher nicht flächendeckend angewandt werden.
Falls es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Kontakt mit Raupenhaaren kommt, ist rasches Handeln erforderlich: Sofort Kleidung und Schuhe ausziehen, gründlich duschen, die Haare waschen und anschließend einen Arzt aufsuchen. Dieser muss auf den Kontakt mit den Raupenhaaren hingewiesen werden.
Bei Fragen zu den gesundheitlichen Aspekten der Eichenprozessionsspinner-Raupenplage kann man sich an das Gesundheitsamt des Landkreises Teltow-Fläming wenden. Ansprechpartner ist Dr. Floss, Gesundheitsamt, Hygiene/Infektionsschutz, Telefon (03371) 608 3811.














