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Geld zurück

 

Steuererstattung für Trinkwasser - Hausanschluss-Arbeiten auch rückwirkend bis 2000

Gute Nachrichten für die Bürger des WARL, die nach dem 10. August 2000 entweder einen neuen Trinkwasserhausanschluss gebaut bekommen haben oder diesen reparieren oder verändern ließen, sowie die Bürger die einen Anschlussbeitragsbescheid für Trinkwasser erhalten haben. Sie bekommen Geld zurück. Und zwar die Differenz zwischen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz – das sind 7 % – und der voll gezahlten Umsatzsteuer (bis 31. Dezember 2006 waren das 16 %, seit 1. Januar 2007 sind es 19 %).

Hintergrund: Das Bundesfinanzministerium hatte im Jahr 2000 verfügt, dass Arbeiten an Trinkwasser-Hausanschlüssen als eigenständige Leistungen zu sehen sind und deshalb eine Besteuerung mit dem vollen Umsatzsteuersatz vorzunehmen ist. Dagegen war erfolgreich geklagt worden. Der Bundesfinanzhof hat inzwischen die Vorgabe des Bundesfinanzministeriums revidiert. In Folge dessen gilt der ermäßigte Steuersatz sowohl für Neubauten als auch für Reparaturen und Veränderungen der Hausanschlüsse und kann für alle entsprechenden Arbeiten seit dem 11. August 2000 rückwirkend geltend gemacht werden.

„Wir berechnen bereits seit Februar 2009 für alle entsprechenden Arbeiten den ermäßigten Steuersatz und haben jetzt für unsere Bürger ein Rückzahlungsprocedere vorbereitet“, erklärt Verbandsvorsteher Aethner.

Durch den Beschluss der Verbandsversammlung vom 12.11.2009 sind wir ermächtigt alle bis 31.12.2010 eingehenden Anträge auf Rückzahlungsansprüche zu prüfen und entsprechende Beträge auszuzahlen.

Die Antragsformulare liegen in allen Bürgerämtern der Mitgliedsgemeinden und den Geschäftsräumen des WARL aus, darüber hinaus sind die Anträge auf der Internetseite des WARL(www.warl.de) herunterladbar.

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