Nachtflug(verbot) -
Der VUV informiert über den aktuellen Planfeststellungsbeschluss zum
Nachtflug Schönefeld
Die Landesregierung Brandenburg hat am 20.10.09 eine Ergänzung zum
Planfeststellungsbeschluss vorgelegt, der nahezu ausschließlich die Interessen des
Flughafenbetreibers, dessen Anteilseigner sie selbst ist, berücksichtigt. Obwohl das
Bundesverwaltungsgericht eine Beschränkung des Nachtfluges für notwendig hält, ist nach
diesem Beschluss ein unbegrenzter Nachtflug bis 23 Uhr vorgesehen.
Für Minister Dellmann und das von ihm geleitete Infrastrukturministerium sind die Gesundheit
und die Lebensqualität von mehr als 60.000 betroffenen Bürgern (am Flughafen München sind es
ca. 6000 Bürger) in den direkt angrenzenden Gemeinden offensichtlich zu vernachlässigen. .
Dies halten wir für einen Skandal. Politiker, die Ihren Eid auf das Land und seine Bürger geleistet
haben, müssen die Grundrechte der Bürger beachten und dürfen nicht zu Marionetten der
Luftverkehrswirtschaft verkommen.
Im Einzelnen:
Die Planfeststellungsbehörde Brandenburg will die Nachtruhe ausschließlich auf den
Zeitraum zwischen 0 bis 5 Uhr beschränken. Die Zahl der Nachtflüge ist bis 23 Uhr überhaupt
nicht begrenzt worden. Und ab 5 Uhr morgens geht der Flugbetrieb wieder los. Im Gegensatz
hierzu ist am Flughafen Zürich auf Druck der Betroffenen der Beginn des Flugbetriebes auf 6.30
Uhr festgelegt worden.
Die Aufforderung des Gerichtes, möglichst viele Flüge in den Tageszeitraum zu verlagern und die
Nacht flugfrei zu halten ist missachtet worden.Bis zu 103 Flugbewegungen in einer
Spitzennacht sollen den auch tagsüber lärmgeplagten Menschen zugemutet werden!
Solche Zahlen gefährden den sozialen Frieden im Flughafenumfeld und sind bisher in der
Bundesrepublik bei einem Verkehrsflughafen mit einer derart hohen Zahl von Betroffenen nicht
umgesetzt worden.
Die Argumentation, dass sich die Luftverkehrsgesellschaften an unbeschränktem Nachtflug in
Schönefeld gewöhnt haben und insofern Beschränkungen des Nachtfluges existenzgefährdend
sein würden, entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. Wir meinen: Wirtschaftsinteressen der
Luftfahrt haben sich dem Gesundheitsschutz und den Grundrechten der Anwohner
unterzuordnen.
Selbst bei der Gewährung von passivem Schallschutz hat die Landesregierung alles getan,
um die Situation der betroffenen Bürger und Gemeinden zu verschlechtern: Im ursprünglichen
Planfeststellungsbeschluss war festgelegt worden, dass keine Maximalpegel über 55 dB(A) in
der Nacht auftreten sollten, um das Aufwachen in der Nacht zu verhindern. Nunmehr wird
festgelegt, dass bis zu 6 mal höhere Pegel als 55 dB(A) im Rauminnern auftreten können.
Auch die Diskussion im Umweltausschuss des Bundesrates ist offenbar an der
Planfeststellungsbehörde spurlos vorbeigegangen. Dort war ein Dauerschallpegel von 30 dB(A)
im Rauminnern gefordert worden. Am Flughafen Schönefeld wird ein um 5 dB(A) höherer Pegel
für zuträglich gehalten. (Achtung, hier handelt es sich um ein logarithmisches Maß. Allein eine
Erhöhung um 3 dB(A) bedeutet eine Verdoppelung des Verkehrsaufkommens!).
Auch bei der Frage der Außenwohnbereichsentschädigung hat die Landesregierung keinerlei
Rücksicht auf die aktuelle Gesetzeslage und die Fluglärmbetroffenen genommen. Nach dem
Fluglärmschutzgesetz ist ab einem Dauerschallpegel von 60 dB(A) eine
Außenwohnbereichsentschädigung zu zahlen. Nur durch einen Trick – der Flughafen Schönefeld
wird nicht als ein Flughafen angesehen, der wesentlich geändert werden soll sondern als ein
Bestandsflughafen (!) – wird die eindeutige gesetzliche Regelung umgangen. Wir meinen: Weil
der Flughafen BBI seinen Betrieb erst nach umfassenden Neubau aufnimmt, müssen für ihn die
schärferen Werte für neue Flughäfen gelten. An anderen Flughäfen wird darüber hinaus über
freiwillige Absiedlungen und Grundstücksentschädigungen in wesentlich größerem Umfang
verhandelt.
Während der Erörterungen im Planfeststellungsverfahren ist den Betroffenen immer wieder
versichert worden, dass die Nachtruhe in besonderem Maße geschützt werden soll, weil der
Standort Schönefeld aufgrund der Siedlungsnähe nur eingeschränkt nächtlichen Flugverkehr
vertragen würde. Von diesen Aussagen will die Landesregierung jetzt nichts mehr wissen.
Mit ihrem Vorgehen untergräbt die Landesregierung das Vertrauen der Bürger in den
Rechtsstaat. Demokratische Rechte nach der äußerst umstrittenen Standortentscheidung derart
grundlegend zu missachten, weist auf fehlende politische Kultur und Reife des
Infrastrukturministeriums oder auf ein bedenkenloses Durchsetzen der übrigen Anteilseigner des
Flughafens hin.
Verein zur Förderung der Umweltverträglichkeit des Verkehrs (VUV)
Ansprechpartnerin
Christine Dorn
Stellvertretende Vorsitzende VUV
info@vuv-verein.de
Worum geht es?
Planergänzungsbeschluss "Lärmschutzkonzept BBI"
Mit Datum vom 20. Oktober 2009 hat die Planfeststellungsbehörde den Planergänzungsbeschluss "Lärmschutzkonzept BBI" festgestellt. Die Planfeststellungsbehörde im Infrastrukturministerium des Landes Brandenburg hat entschieden: Von 0 bis 5 Uhr sind am zukünftigen Flughafen BBI in Schönefeld keine regulären Flüge erlaubt. In den halben Stunden unmittelbar vor und nach dieser "Kernzeit der Nacht" sind nur verfrühte oder verspätete Flüge zulässig. Ein Kontingent begrenzt zudem die Zahl der maximal zulässigen Flüge zwischen 23 und 24 Uhr sowie zwischen 5 und 6 Uhr. Darüber hinaus darf generell zwischen 22 und 6 Uhr nur mit lärmarmen Flugzeugen geflogen werden.
Infos dort: www.mir.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.177385.de














