Neuigkeiten

Die Betreuungsbehörde des Landkreises weist darauf hin, dass mit der zum 1. September in Kraft getretenen Gesetzesänderung die Patientenverfügung im Betreuungsgesetz verankert wird.
Bisherige Patientenverfügungen bleiben grundsätzlich wirksam.

Die durch das Bundesministerium für Justiz herausgegebene Broschüre „Patientenverfügung“ kann weiter bedenkenlos verwendet werden. Zu beachten ist, dass Patientenverfügungen zukünftig aber nur dann wirksam sind, wenn sie vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterschrieben sind (eine Unterschriftsbeglaubigung oder notarielle Beurkundung verlangt das Gesetz dagegen nicht).

Die Betreuungsbehörde weist darauf hin, dass durch sie keine Beglaubigungen der Patientenverfügungen vorgenommen werden können! Es erfolgt auch keine inhaltliche Beratung zur Patientenverfügung, sondern nur eine allgemeine Information.
Eine überarbeitete Fassung der Info-Broschüre kann von der Internet-Seite des Bundesministeriums der Justiz herunter geladen werden: www.bmj.bund.de/publikationen
Die Broschüre und Auskünfte zur Vorsorgevollmacht erhalten Sie auf Wunsch auch zu den

Sprechzeiten der Betreuungsbehörde des Landkreises
dienstags 9-12
und 13-17 Uhr oder
persönlich in den Außenstellen des Landratsamtes
in
Teltow, Lankeweg 4, Frau Schönrath, Tel. 03328/318111 und in
Werder, Am Gutshof 1, Frau Rickert, Tel. 03327/739312.
Weiterhin steht Ihnen Frau Kindler vom Betreuungsverein der Lebenshilfe in
Stahnsdorf, Tannenweg 2, Tel. 03329/614424 mit dem gleichem Angebot zur Verfügung.