Pfliicht zum Winterdienst

Verpflichtung zum Winterdienst unverändert

Die Stadtverwaltung Ludwigsfelde weist alle Grundstückseigentümer in der Stadt darauf hin, dass die Straßenreinigungssatzung der Stadt Ludwigsfelde in vollem Umfang gilt und die darin definierten Verpflichtungen zur Durchführung der Reinigung und Winterwartung von Wegen, Gehwegersatzflächen und Straßen gelten.

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Straßengesetzes vom 18.10.2011 wurden die notwendigen Formulierungsanpassungen vorgenommen, welche eine klare Rechtsauslegung ermöglichen.
Freitag, 16. Dezember 2011