Wachstumsbranche Wald:
Das Brandenburger Forstministerium fördert aus Mitteln der
Walderhaltungsabgabe Erstaufforstungen, die Schaffung von Waldrändern
sowie die Rekultivierung von Landschaftsschäden.
Die Walderhaltungsabgabe dient dem Ausgleich von durch Waldumwandlungen
verursachten nachteiligen Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und
nachteiligen Wirkungen auf die Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes.
Aus diesen Mitteln gewährt das Land Zuwendungen im Rahmen der Projektförderung
als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses. Dies ist neben
der finanziellen Unterstützung durch Beteiligung von Bund und Land unterstützten
Projekten zur Bewirtschaftung des Waldes eine weitere Möglichkeit
der Förderung.
Einen Förderantrag kann jeder Flächeneigentümer im Land stellen. Dafür
halten die Bewilligungsbehörde des Landesbetriebs Forst Brandenburg und
die Oberförstereien entsprechende Formulare bereit. Ab sofort besteht auch
die Möglichkeit, die Förderanträge direkt aus dem Netz herunterzuladen. Unter
der Internetadresse des Ministeriums
www.mil.brandenburg.de
sind weitere Informationen zur Walderhaltungsabgabe sowie zu weiteren Fördermöglichkeiten
abrufbar. Bei fachlichen Fragen und der Antragstellung beraten
die Revierförster vor Ort.
Anträge nimmt die Bewilligungsbehörde im Landesbetrieb Forst Brandenburg
in der Waldstraße 2 in 16798 Fürstenberg/Havel, entgegen.














