Wild- und Rinderseuche in Teltow-Fläming –
Eine bereits vergessene Tierkrankheit tritt auch in unserem Landkreis wieder auf - die Wild- und Rinderseuche. Sie befällt u. a. Damwild und Rinderherden und dezimiert deren Bestand.
Der Erreger der Krankheit wurde seit Anfang Juli bei verendetem Damwild im Kreis Potsdam Mittelmark und im Landkreis Jerichower Land (Sachsen-Anhalt) sowie bei weidenden Jungrindern in Teltow-Fläming und einer Mutterkuhherde in Potsdam Mittelmark nachgewiesen.
Um einen Befall des Tierbestands bzw. eine Ausbreitung der Krankheit zu verhindern, muss der Tierhalter Folgendes beachten:
Da das Oberflächenwasser als Erregerquelle vermutet wird, sollten Weidetiere anderweitig mit Tränkwasser in Trinkwasserqualität versorgt werden. Tritt diese Erkrankung im Rinderbestand auf, sollte unbedingt der Tierarzt gerufen werden. Therapeutisch ist der Einsatz von Antibiotika, Pasteurella-Immunseren oder Antikörpern vom Rind möglich. Erkrankte Tiere sollten sofort abgesondert werden, um ein Ausbreiten auf den Bestand zu verhindern. Des Weiteren sind auch die Haltungssysteme und das Management zu prüfen.
Verendete Tiere sind durch die Tierkörperbeseitigungsanstalt zu entsorgen. Verendetes Wild kann auch ausreichend tief (mindestens 1 Meter) vergraben werden.
Bei weiteren Fragen können Sie sich an Ihren Haustierarzt oder die Mitarbeiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes (Tel: 03371/608 2201) wenden.
Hintergründe:
Krankheitsbild
Für die Wild- und Rinderseuche, heute als haemorrhagische Septikämie bekannt, sind Rinder, Büffel (hier auch als „ Büffelseuche“ bezeichnet), Zebus, Bisons, Dromedare, Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild, Ren, Yaks und Elefanten empfänglich. Erreger der Krankheit ist Pasteurella multocida.
Die Zeit zwischen Ansteckung und Ausbruch der Erkrankung beträgt ein bis drei Tage. Das klinische Bild ist variabel, man unterscheidet verschiedene Formen.
Die perakute Form ist durch plötzlich eintretendes hohes Fieber, Schwäche, trockene Schleimhäute, Futterverweigerung und Absinken der Milchleistung gekennzeichnet. Es können blutiger Durchfall, Nasenausfluss oder Urin vorkommen. Hierbei handelt es sich um eine Septikämie, die rasch zum Tode führt.
Akute Verläufe zeigen sich in einer ödematösen Form mit hochgradigen Ödemen in der Unterhaut, Bindehautentzündung, trockenen Schleimhäuten, Atemnot, Zyanose der Zunge, die häufig binnen einiger Tage zum Tod führt. Bei trächtigen Kühen können Fehlgeburten auftreten. Die pektorale Form ist durch eine kruppöse Lungenentzündung mit Atemnot, gestörter Pansenmotorik und Darmmotilität sowie blutigem Durchfall gekennzeichnet. Auch bei dieser Form tritt der Tod meist binnen einer Woche ein.
Chronische Verläufe mit milderen Krankheitssymptomen sind selten.
Auftreten in Europa nur selten
Eigentlich tritt die Wild- und Rinderseuche heute vor allem noch in Afrika und Asien auf. Einzelne Ausbrüche mit regional beschränktem Charakter, die jedoch mit den großen Seuchenzügen des 18. Jahrhunderts nicht vergleichbar sind, kommen auch in den übrigen Teilen der Welt vor. Die jüngsten Fälle in Europa gab es 2001 in Polen und Malta. In Deutschland wurde der letzte Fall 1986 beobachtet. Offensichtlich wurde dieser Erreger in den vergangenen Jahrzehnten in unseren Breiten nicht nachgewiesen.
Infektion vermutlich durch Tränkwasser
In den betroffenen Herden wurden die Weiderinder aus Oberflächenwasser getränkt, das Damwild wurde ebenfalls in der Nähe von Wasserlöchern gefunden. Deshalb wird vermutet, dass die Tiere sich über das Tränkwasser infiziert haben. Die Weidetiere in unserem Landkreis wurden sofort aufgestallt. Leider läuft die Infektion in diesem Bestand jetzt unter Dach weiter und hat zu weiteren erheblichen Verlusten geführt.
Keine Anzeigepflicht, aber Verantwortung der Tierhalter
In Deutschland wurde die Wild- und Rinderseuche 1909 mit dem 2. Reichsviehseuchengesetz anzeigepflichtig. Diese Anzeigepflicht ist jedoch mittlerweile entfallen, weil die Erkrankung nicht mehr als akute Bedrohung und die Tierseuche in Deutschland als getilgt angesehen wird. Deshalb besteht weder Anzeige- noch Meldepflicht. Damit werden durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt keine Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen angeordnet. Dem Tierhalter obliegt trotzdem die Verpflichtung, einen Tierarzt zur Diagnose und Behandlung der Tiere hinzuzuziehen und die Kosten sowohl für den Tierarzt, das Labor, den Transport der Tiere ins Labor und die Kosten für die Tierkörperbeseitigung zu tragen. Neben den Verlusten an Tieren, Milchleistung und Verkaufserlöse aus der Schlachtung kann das für den betreffenden Landwirt teuer zu Buche schlagen, es gibt auch keine Entschädigung durch die Tierseuchenkasse.














